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Informationen zum Kaufen

  • Der Immobilienmarkt in Dubai hat sich für Käufer in den letzten Jahren sehr stark gewandelt. Es wurden in den letzten Monaten neue Gesetze erlassen, die insbesondere den Schutz von Käufern aus Europa und der westlich geprägten Welt zum Ziel hatten. Das Gesetz, das den Kauf und Verkauf von Immobilien (Law Nr. 7 Land Law) regelt. ist eindeutig westlich geprägt und ähnelt dem Grundrecht europäischer Prägung.

  • In der Regel werden von einem Käufer Objekte bevorzugt, die bereits fertiggestellt sind oder kurz vor fertigstellung sind. Das soll allerdings nicht heißen, dass Käufer nicht zu Beginn der Bauphase kaufen. Ganz gleich welchen Weg der Käufer geht, gilt es bestimmte "arabische Regel" einzuhalten.

  • Bei jedem Kaufvertrag wird erwartet eine Anzahlung zu leisten (in der Regel sind es 10% des Kaufpreises - es können jedoch weniger sein bzw. eine fest Summe vereinbart werden). Diese Summe muss sofort bei Vertragsabschluss vorgelegt werden (Bar - Bankers Cheque). Es empfiehlt sich daher, sich rechtzeitig um den Transfer von Gelder nach Dubai zu bemühen. Wir haben es selbst erlebt, dass ein Kaufvertrag platzte, weil das bereits angewiesene Geld nur 2 Stunden zu spät auf dem Konto des Verkäufers einging.

  • Die Restzahlung (oder die Zahlung der ersten Rate) erfolgt dann zu einem festgelegten Datum. Wenn dieses Geld nicht wie vereinbart bezahlt wird, kann der Verkäufer die Anzahlung behalten und den Vertrag rückgängig machen. Die Anzahlung geht damit verloren. Überweisungszeit muss umbedingt berücksichtigt werden oder zuvor den gesamten Kaufpreis auf ein eigenes Konto in Dubai oder ein RA-Anderkonto überweisen, damit es schon im Lande ist.

  • Umgekehrt, wenn der Verkäufer nicht liefert, ist er laut Gesetz verpflichtet die Anzahlung zurück zu geben und als Strafe den selben Betrag an den willigen Käufer zu zahlen.

  • Um den Kaufvertrag rechtsgültig abzuschließen wird ein Notar benötigt. Wenn der Käufer nicht persönlich anwesend sein kann oder will, kann er notariell beglaubigte Viollmacht ausstellen lassen entweder für einen  RA seines Vertrauens oder für die Agentur, die ihn vertritt. Wenn die Beglaubigung nicht von einem Dubai Notar ausgestellt wurde, muss diese von der Botschaft im Land des Notars noch einmal bestätigt werden.

  • Unbedingt auf die festgelegten Zeiten achten und einhalten. Wenn Sie nicht im Land sind, empfehlen wir Ihnen, sich dort von jemand vertreten zu lassen, der Ihr Vertrauen besitzt und sich mit den Gesetzen und Gepflogenheiten seht gut auskennt.
 
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